Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15171
VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 10/14 (https://dejure.org/2014,15171)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2014 - VfGBbg 10/14 (https://dejure.org/2014,15171)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 10/14 (https://dejure.org/2014,15171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 10/14
    Hierfür müsste eine Grundrechtsverletzung im Raum stehen, die auch nur zeitweise hinzunehmen ganz und gar unerträglich wäre (vgl. LVerfGE 17, 146, 151 f).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 1/03

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Eltern auf Erweiterung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 10/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtsweges im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 16. November 2000 - VfGBbg 49/00 -, LKV 2001, 215; vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 1/03 -, LKV 2003, 469, und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 49/00

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 10/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtsweges im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 16. November 2000 - VfGBbg 49/00 -, LKV 2001, 215; vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 1/03 -, LKV 2003, 469, und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 34/11

    Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 10/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtsweges im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 16. November 2000 - VfGBbg 49/00 -, LKV 2001, 215; vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 1/03 -, LKV 2003, 469, und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 59/16

    Willkürverbot; familiengerichtliches Verfahren; Darlegungslast im einstweiligen

    Es wird nicht dargelegt, dass sie dem Grundsatz der Subsidiarität genügt, nach dem ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde trotz einer Erschöpfung des Rechtsweges im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Rechtsschutz zunächst im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren zu suchen, wenn ihm dies zumutbar ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 59/15 - vom 16. November 2000 - VfGBbg 49/00 -, LKV 2001, 215; vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 1/03 -, LKV 2003, 469; vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 -, und vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 10/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 59/15

    Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn im

    Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtsweges im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 16. November 2000 - VfGBbg 49/00 -, LKV 2001, 215; vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 1/03 -, LKV 2003, 469; vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 -, und vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 10/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 13/15

    Subsidiarität

    Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtsweges im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 16. November 2000 - VfGBbg 49/00 -, LKV 2001, 215; vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 1/03 -, LKV 2003, 469; vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 -, und vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 10/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht